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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Stolberg e.V. findest du hier .
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Kompaktlehrgang 15. und 16. Juni 2024
Präambel
Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Unterscheidung verzichtet. In diesen Bedingungen nicht explizit geregelte Details sind in den Satzungen der Vereine oder der entsprechenden Fachliteratur (z.B. Prüfungsordnung) der DLRG geregelt. Alle davon nicht abgedeckten Details bedürfen der ausdrücklichen Absprache mit dem Ausrichter
§1 – Ausrichter
Ausrichter sind die
§2 – Ziele des Lehrgangs
Ziel des Lehrgangs ist die Ausbildung und Prüfung im Rettungsschwimmen zum Erreichen des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens der DLRG in Bronze oder Silber.
§3 – Durchführung / Lehrgangsleitung
Die Lehrgangsleitung obliegt einer von den beiden veranstaltenden Ortsgruppen zu bestimmenden Person. Der Lehrgangsleiter legt die Durchführungs- und Ausführungsbestimmungen im Einklang mit der Prüfungsordnung und den Ausführungsbestimmungen der DLRG fest. Im Zweifelsfall obliegt ihm alleine die Entscheidung. In strittigen Situationen ist er ebenfalls alleiniger Entscheidungsträger.
In Fällen von höherer Gewalt, z.B. nicht zur Verfügung stehen der Schwimmhalle o.ä. ist der Veranstalter berechtigt geeignete Ersatzmöglichkeiten zu beschaffen. Dies kann sowohl die Verlegung des Lehrgangsortes oder aber auch die Verlegung eines Teils des Lehrgangs sein. Oberste Priorität hat die Durchführung an dem benannten Termin. In Fällen von höherer Gewalt (z.B. Corona-Pandemie; Krieg; Behördliche Auflagen, Verbote oder gesundheitlichen Gefahren) ist der Veranstalter berechtigt den Lehrgang auch kurzfristig abzusagen. In diesem Fall wird die Teilnehmergebühr erstattet. Ein Recht auf die Durchführung des Lehrgangs besteht nicht.
§4 – Teilnehmer
Die maximale Teilnehmerzahl legt der Ausrichter fest. Aufgrund der Wichtigkeit der Abzeichen für Lehrer, Gruppenleiter und z.B. Polizeibewerber sind wir bemüht möglichst alle Anfragen positiv zu entscheiden.
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 25 Personen. Die durchführenden Ortsgruppen garantieren, dass es nach dem 17.05.2024 (4 Wochen vor dem Lehrgang) keine Absage des Lehrgangs wegen nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl geben wird. Eine Absage durch den Veranstalter muss somit bis zum 16.05.2024 um 23:59 Uhr erfolgen. In diesem Fall erfolgt natürlich eine vollständige Erstattung der bereits gezahlten Lehrgangsgebühren.
Hinweis: Die bei der Anmeldung als online verfügbare freie Plätze angegebene Zahl spiegelt nicht die tatsächliche Zahl der Anmeldungen wider.
§5 – Kosten und Anmeldeverfahren
Die Kosten für die Lehrgangsteilnahme betragen für das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen der DLRG in Bronze oder Silber € 119,00 pro Person. In diesen Kosten sind die Ausbildung, erforderliche Lehrgangsmaterialien, Prüfung, Eintritte in das Hallenbad, Ausstellung der Prüfungsurkunden, Kosten der Lehrgangsleitung und Durchführung enthalten. Sollte ein Teilnehmer eine für die Polizei NRW beglaubigte Kopie des Rettungsschwimmausweises benötigen, so ist diese für € 10,00 erhältlich. Dies ist mit der Anmeldung anzugeben. Ein späterer Ausstellungswunsch wird mit zusätzlich € 5,00 berechnet.
Die Anmeldung ist zwingend über das Onlinetool, unter Angabe sämtlicher dort erfragter Daten, erforderlich. Im Nachgang zur Anmeldung erhält jeder Teilnehmer eine Anmeldebestätigung und Zahlungsaufforderung. Die Zahlung ist binnen 7 Tagen nach Mailversand fällig. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Zahlungsfrist vor dem Lehrgang zu reduzieren. Eine Teilnahme kann nur nach erfolgter Zahlung erfolgend. Mit Zahlung des Teilnehmerbeitrags innerhalb der angegebenen Frist ist der Platz verbindlich für den Teilnehmer reserviert. Mit der Überweisung erkennt der Teilnehmer ebenfalls die Bedingungen für die Teilnahme und Anmeldung am Kompaktlehrgang an. Nach Eingang der Zahlung erhält der Teilnehmer eine Zahlungsbestätigung.
§6 – Stornierung der Anmeldung, Nichtteilnahme
Da wir ab dem 18.05.2024 nicht mehr die Möglichkeit haben den Lehrgang mangels erreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen, müssen entsprechende Regelungen für kurzfristige Absagen durch den Teilnehmer getroffen werden.
Nach Zahlungseingang ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. Bei akuter Krankheit erstatten wir bei Vorlage einer für den Zeitraum des Lehrgangs gültigen Krankmeldung eines Arztes die Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von € 20,00. Hierfür ist es zwangsweise erforderlich, dass eine schriftliche Information über eine Erkrankung vor Lehrgangsbeginn (Samstag des Lehrgangs um 09:30 Uhr) an kompaktlehrgang(at)aachen.dlrg.de oder kompaktlehrgang(at)stolberg.dlrg.de erfolgt. Ferner ist eine ärztliche Bescheinigung bis zum Mittwoch nach Lehrgangsende im Original an DLRG OG Stolberg e.V., Waldstr. 38, 52249 Eschweiler zu senden. Aus dieser muss hervorgehen, dass die Teilnahme aus ärztlicher Sicht an dem Wochenende nicht möglich war. Bei verspäteter Vorlage oder fehlender rechtzeitiger Krankmeldung erfolgt keine Erstattung.
Sollte eine Teilnahme nach Zahlungseingang nicht mehr gewünscht sein, so gelten folgende Bedingungen:
Bei Anmeldung und Zahlung innerhalb einer der vorgenannten Fristen gelten diese ebenfalls.
§ 7 – Lehrgangszeiten
Die in der Ausschreibung genannten Lehrgangszeiten sind für die Teilnehmer verbindlich. Individuelle Änderungen sind sowohl aus Sicht der Prüfungsordnung wie auch Ablaufdetails nicht möglich.
§8 – Nachprüfung und Aushändigung der Ausweise
Die Schwimm- bzw. Rettungsschwimmausweise werden nach dem erfolgreichen absolvieren aller Übungen und Prüfungen (und vollständig bezahlter Teilnahmegebühr) gleichtägig an die Teilnehmer ausgehändigt. Sollte dies einmal aus technischen Gründen nicht möglich sein erhält der Teilnehmer diesen spätestens innerhalb einer Woche an seine bei Anmeldung angegebene Adresse postalisch zugesandt.
Sollte ein Teilnehmer eine oder mehrere Prüfungen innerhalb der Lehrgangszeit nicht schaffen, so besteht innerhalb der in der Prüfungsordnung genannten Frist die Möglichkeit die Übungen nach Terminabsprache in den Schwimmzeiten der DLRG Aachen oder Stolberg nachzuholen.
§9 – Sonstige Vereinbarungen
§10 – Rettungsfähigkeit
Die Teilnahmebedingungen für die große Rettungsfähigkeit unterscheiden sich in einigen Punkten von den oben genannten Bedingungen, die Abweichungen sind daher hier aufgeführt:
Die Ausbildung und Prüfung erfolgt gem. Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 06/20 vom 03.01.2020. Als Ausführungsbestimmungen gelten die in der Prüfungsordnung der DLRG festgelegten Kriterien.
Die Gebühr für die Prüfung und Abnahme beträgt gem. Vereinbarung mit dem Ministerium landesweit einheitlich €60,00. Die Stornogebühren betragen 50 % der oben aufgeführten Beträge für das deutsche Rettungsschwimmabzeichen.
Stand der Bedingungen: 29.01.2024
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